Strafe wegen Tierquälerei
Dornbirn. Wegen Tierquälerei zu einer teilbedingten Strafe in Höhe von 320 Euro wurde gestern am Bezirksgericht Dornbirn eine 55-jährige Landwirtin verurteilt. Ihre Nachlässigkeit führte zum Tod einer Muttersau und des Ferkels. /B1