Strafe wegen Tierquälerei

Dornbirn. Wegen Tierquälerei zu einer teilbedingten Strafe in Höhe von 320 Euro wurde gestern am Bezirksgericht Dornbirn eine 55-jährige Landwirtin verurteilt. Ihre Nachlässigkeit führte zum Tod einer Muttersau und des Ferkels. /B1

zum Artikel: Ferkel starb in verwahrlostem Stall neben totem Muttertier
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