Den Falschen geschlagen

dornbirn. Verwechslung schützt vor Strafe nicht: Zu 240 Euro teilbedingter Geldstrafe wurde gestern am Bezirksgericht Dornbirn ein junger Mann verurteilt, dessen Faust bei einem Streit in einer Lustenauer Bar irrtümlicherweise im Gesicht eines Bekannten landete. /B1

zum Artikel: In der Bar den Falschen so "richtig" vermöbelt
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