Urteil nach Bootshavarie

Bregenz. Wegen fahrlässiger Körperverletzung zu 2400 Euro Geldstrafe verurteilt wurde gestern am Bezirksgericht Bregenz jener Kapitän, der im Juni alkoholisiert mit seinem Boot den Harder Rheindamm gerammt hatte. Er und sein Freund wurden dabei verletzt. /B1

zum Artikel: Mit 45 km/h und 2,28 Promille frontal gegen den Rheindamm
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