Haftstrafen in Nazi-Prozess

Feldkirch. Wegen Verstoßes gegen das Verbotsgesetz sind vier junge Vorarlberger am Landesgericht verurteilt worden. Ihre Hasskundgebungen und Lieder wurden als nationalsozialistische Wiederbetätigung gewertet. Zwei der Männer erhielten unbedingte Haftstrafen. /B1

zum Artikel: Hasstiraden und rassistische Liedtexte: Quartett verurteilt
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