Haftstrafen in Nazi-Prozess
Feldkirch. Wegen Verstoßes gegen das Verbotsgesetz sind vier junge Vorarlberger am Landesgericht verurteilt worden. Ihre Hasskundgebungen und Lieder wurden als nationalsozialistische Wiederbetätigung gewertet. Zwei der Männer erhielten unbedingte Haftstrafen. /B1