Bedingte Haft für Unfalllenker
Feldkirch. Wegen „fahrlässiger Tötung“ und „Gefährdung der körperlichen Sicherheit“ stand gestern jener Traktorfahrer vor dem Landesgericht Feldkirch, der im September vorigen Jahres einen tödlichen Unfall verursachte. Urteil: Sechs Monate bedingte Haft und 1440 Euro Geldstrafe. /B1