Causa „Puff“ im Verfassungstest

Verfassungsjuristin Claudia Kahr behandelt Beschwerde. Foto: APA
Verfassungsjuristin Claudia Kahr behandelt Beschwerde. Foto: APA

Feldkirch, Wien. Die Beschwerde gegen den abschlägigen Bescheid der BH Dornbirn über die Einrichtung eines Bordells in Hohenems wird beim Verfassungsgerichtshof in Wien behandelt. Zuständig: die renommierte Richterin Claudia Kahr. /A5

zum Artikel: Richterin Claudia Kahr am „Rotlichtschalter“
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