Volksbefragung angefochten
Wien. Der Verfassungsgerichtshof ist mit einer brisanten Klage konfrontiert: Von einer Tiroler Initiative wird behauptet, dass die Volksbefragung über die Wehrpflicht verfassungswidrig war. Sollte dies der Fall sein, wäre die Wirkung bescheiden; die Befragung war schließlich unverbindlich. /A3