Volksbefragung angefochten

Wien. Der Verfassungsgerichtshof ist mit einer brisanten Klage konfrontiert: Von einer Tiroler Initiative wird behauptet, dass die Volksbefragung über die Wehrpflicht verfassungswidrig war. Sollte dies der Fall sein, wäre die Wirkung bescheiden; die Befragung war schließlich unverbindlich. /A3

zum Artikel: Volksbefragung vor Gericht
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