Schadenersatz nach Ärztefehler
Dornbirn. Beinahe fünf Jahre dauerte der Rechtsstreit um den Tod einer Frau im Krankenhaus Dornbirn. Nun liegt die rechtskräftige Entscheidung des OLG Innsbruck auf dem Tisch: Das Spital muss dem heute zehnjährigen Sohn der Verstorbenen Schadenersatz zahlen. /A5