Schadenersatz nach Ärztefehler

Dornbirn. Beinahe fünf Jahre dauerte der Rechtsstreit um den Tod einer Frau im Krankenhaus Dornbirn. Nun liegt die rechtskräftige Entscheidung des OLG Innsbruck auf dem Tisch: Das Spital muss dem heute zehnjährigen Sohn der Verstorbenen Schadenersatz zahlen. /A5

zum Artikel: Spital muss nach Todesfall zahlen
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