Unterhaltspflicht
Pflichten Eltern haben nach ihren Kräften anteilig zum Kindesunterhalt beizutragen. Der haushaltsführende Elternteil leistet seinen Beitrag, indem er das Kind betreut. Darüber hinaus hat er zum Unterhalt beizutragen, soweit der andere Elternteil zur Deckung der Bedürfnisse des Kindes nicht imstande