Das Recht des Kindes auf Umgang mit beiden Elternteilen
Recht Nicht nur Eltern haben das Recht, ihre Kinder zu sehen. Auch das Kind hat das Recht auf Umgang und Kontakt zum getrennt lebenden Elternteil. Dem Kind steht das Recht zu, beide Elternteile zu sehen, auch wenn diese geschieden sind. Kinder haben dasselbe Kontakt- und Umgangsrecht wie Erwachsene