Urlaubsanspruch

Anspruch Gemäß §2 Urlaubs-
gesetz gebührt dem Arbeitnehmer für jedes Arbeitsjahr ein ununterbrochener bezahlter Urlaub, wovon ein Teil mindestens sechs Werktage betragen muss. Der Zeitpunkt des Urlaubsantritts muss unter Rücksichtnahme auf die Erfordernisse des Betriebes und die Erholungsmöglichkeite

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