Preiserhöhungen bei Urlaubsreisen

Die Preisänderung darf nicht vom Willen des Unternehmers abhängen.

Die Preisänderung darf nicht vom Willen des Unternehmers abhängen.

Preiserhöhungen nach abgeschlossener Buchung nur unter besonderen Voraussetzungen.

Bestimmungen Vereinbarungen, wonach dem Unternehmer ein höheres als das bei Vertragsabschluss bestimmte Entgelt zusteht, sind nur zulässig, wenn für den umgekehrten Fall – also bei sinkenden Kosten – auch eine Preissenkung zur Anwendung kommt. Die für die Preisänderung maßgebenden Umstände müssen be

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