Schenkungsanrechnung beim Erbe

Die Anrechnung von Schenkungen vom Erblasser sollte genauestens definiert sein.
Rechtliche Beratung im Vorfeld ist empfehlenswert.
Allgemeines Bei der Anrechnung auf den Erbteil gilt der Grundsatz, dass Schenkungen des Erblassers (Geschenkgeber) zu Lebzeiten nur dann berücksichtigt werden, wenn dies vom Geschenkgeber letzt-
willig angeordnet oder zwischen Geschenkgeber und Geschenknehmer vereinbart wurde.
Ausnahme
Von diesem Grund