Die Diversion

Diversion Die Diversion kann durch die Staatsanwaltschaft oder das Gericht gewährt werden. Es wird das Angebot unterbreitet, sich einer Maßnahme zu unterziehen. Dies kann z. B.: eine gemeinnützige Arbeit oder eine Geldbuße sein. Ein Geständnis ist keine Voraussetzung für eine Diversion, es muss aber

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