Verjährungsfristen im Erbrecht

Fristen Erbrechtliche Ansprüche, Erbschaftsklagen, Pflichtteils-
ansprüche sowie Anfechtungen müssen innerhalb einer Frist von drei Jahren ab Kenntnis der anspruchsbegründenden Tatsachen geltend gemacht werden.

Hatte der Erbe jedoch keine Kenntnis von seinen Ansprüchen, sieht das Gesetz eine Obergren­

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