Lenkerauskunftpflicht

AUskunft Der Zulassungsbesitzer eines Kfz ist nach dem Gesetz zu Lenkerauskunft verpflichtet. ­Benennt er mehrere Personen, beispielsweise Familienmitglieder, die für den fraglichen Zeitraum als Lenker infrage kommen, so verletzt er seine Auskunftspflicht. Er muss in der Lage sein einzelne Personen

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