Lenkerauskunftpflicht
AUskunft Der Zulassungsbesitzer eines Kfz ist nach dem Gesetz zu Lenkerauskunft verpflichtet. Benennt er mehrere Personen, beispielsweise Familienmitglieder, die für den fraglichen Zeitraum als Lenker infrage kommen, so verletzt er seine Auskunftspflicht. Er muss in der Lage sein einzelne Personen