Kein Vertrauensgrundsatz

ausgenommen Kinder sind vom Vertrauensgrundsatz ausgenommen, wenn aufgrund der Umstände mit einem verkehrswidrigen Verhalten zu rechnen ist. Dies ist bei Kindern im vorschulpflichtigen Alter stets der Fall. Ob sich Erwachsene in der Nähe befinden, ist unerheblich. Wenn ein Fahrzeuglenker ein Kind am

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