Die Vorsorgevollmacht

Vorsorge für Krankheit und Handlungsunfähigkeit.
Wer vertritt mich, wenn ich mich nicht mehr selbst erklären kann?
Bevollmächtigung Für den Fall des Verlusts der Geschäftsfähigkeit, der Einsichts- und Urteilsfähigkeit oder der Äußerungsfähigkeit (etwa infolge einer Alzheimererkrankung, Demenz, Koma, psychische Erkrankung etc.) kann bereits im Vorfeld durch Errichtung einer Vorsorgevollmacht eine Person bestimmt