Die Vorsorgevollmacht

Vorsorge für Krankheit und Handlungsunfähigkeit.

Vorsorge für Krankheit und Handlungsunfähigkeit.

Wer vertritt mich, wenn ich mich nicht mehr selbst erklären kann?

Bevollmächtigung Für den Fall des Verlusts der Geschäftsfähigkeit, der Einsichts- und Urteilsfähigkeit oder der Äußerungsfähigkeit (etwa infolge einer Alzheimererkrankung, Demenz, Koma, psychische Erkrankung etc.) kann bereits im Vorfeld durch Errichtung einer Vorsorgevollmacht eine Person bestimmt

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