Zwei Bürgschaften und die Haftung

Haftung Bei einer „Bürgschaft als Schuldner und Zahler“ wird eine solidarische Haftung des Bürgen begründet. Der Gläubiger hat die Wahl, seine Forderungen gegenüber dem Bürgen oder dem Schuldner geltend zu machen. Dagegen kann der Gläubiger bei einer „Ausfallsbürgschaft“ erst auf den Bürgen greifen,

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