Drohnen im Luftfahrtgesetz

Wien. Ab 1. Jänner werden Drohnen im Luftfahrtgesetz berücksichtigt. Die unbemannten Luftfahrzeuge, kurz uLFZ, werden in zwei Kategorien unterteilt, je nachdem ob Sichtkontakt zum Steuermann besteht oder nicht. Voraussetzung für die Nutzung der Drohnen ist ein System, das gefährliche Annäherungen od