Für angeklagte Richterin ist nun alles wieder offen

OGH hob einzelne Schuldsprüche auf. Auch der Fall Ratz muss neu verhandelt werden.
Wien. Für die einen kam es wie erwartet, für die anderen war es eine absolute Überraschung: Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat gestern die Urteile gegen die sechs Beschuldigten in der Testamentsaffäre teilweise aufgehoben und an das Erstgericht in Salzburg zurück verwiesen. Zur Gänze aufgehoben wurde