Überwachung
REchte Die Überwachung des Ehepartners mit technischen Hilfsmitteln ist unzulässig. Der Einsatz von Peilsendern, Kameras usw., auch zum Nachweis einer Affäre, ist viel gravierender als das Engagieren eines Privatdetektives, sagt der OGH in seiner Entscheidung vom 22.03.2023, 7 Ob 38/23y.