KfZ- Versicherung
Versicherungsrecht Eine Kaskoversicherung übernimmt vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden nicht. Ein Lenker muss ein Fahrzeug vor dem Verlassen so sichern, dass es nicht wegrollen kann. Das Ziehen der Handbremse und/oder Einlegen eines Gangs beim Abstellen des Fahrzeugs im Gefälle