Ausbildungskosten
OGH Die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber kann nur dann von der Arbeitnehmerin bzw. vom Arbeitnehmer Ausbildungskosten zurückverlangen, wenn darüber noch vor der bestimmten Ausbildung eine schriftliche Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien geschlossen wurde. Aus dieser Vereinbarung muss insbe