Gebühren für das Studium kommen wieder

Nicht berufstätige Langzeitstudenten und Nicht-EU-Bürger müssen für ihr Hochschulstudium wieder zahlen. Foto: VN
Nicht berufstätige Langzeitstudenten und Nicht-EU-Bürger müssen für ihr Hochschulstudium wieder zahlen. Foto: VN

Wien. Ein Jahr nach Auslaufen der Studiengebührenregelung wird diese ab 1. März 2013 geringfügig adaptiert wieder eingeführt. Demnach müssen wie zwischen 2009 und dem Wintersemester 2011/12 nicht berufstätige Langzeitstudenten und Nicht-EU-Bürger zahlen. Langzeitstudenten zahlen pro Semester 363,36

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