Begünstigung für Parteifeste erlaubt
Wien Die Begünstigungen für Feste politischer Parteien sind nicht verfassungswidrig, das gab der Verfassungsgerichtshof (VfGH) am Donnerstag bekannt. Die Förderung der politischen Tätigkeit liege im öffentlichen Interesse und sei von Verfassungs wegen unterstützenswert. Für Veranstaltungen und Feste