Begünstigung für Parteifeste erlaubt

Wien Die Begünstigungen für Feste politischer Parteien sind nicht verfassungswidrig, das gab der Verfassungsgerichtshof (VfGH) am Donnerstag bekannt. Die Förderung der politischen Tätigkeit liege im öffentlichen Interesse und sei von Verfassungs wegen unterstützenswert. Für Veranstaltungen und Feste

Bitte melden Sie sich an, um den Artikel in voller Länge zu drucken.

Bitte geben Sie Ihren
Gutscheincode ein.

Der eingegebene Gutscheincode
ist nicht gültig.
Bitte versuchen Sie es erneut.
Per E-Mail teilen
Entdecken Sie die VN in Top Qualität und
testen Sie jetzt 30 Tage kostenlos.