Durchgriffsrecht ist verfassungskonform
Wien Das Durchgriffsrecht des Innenministeriums bei der Errichtung von Flüchtlingsquartieren in Gemeinden ist nicht verfassungswidrig. Die von der FPÖ regierte oberösterreichische Stadt Wels ist damit mit ihrer Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof abgeblitzt. In einem am Mittwoch veröffentlichten