Start für die Ausbildungspflicht

Sie gilt für Jugendliche, die heuer ihre Schulpflicht erfüllt haben.

wien. Für Jugendliche, die mit Ende des Schuljahrs 2016/17 ihre Schulpflicht erfüllt haben, gilt erstmals die sogenannte Ausbildungspflicht bis 18 Jahre. Sie müssen also eine weiterführende Schule besuchen oder eine andere Ausbildung machen. Das Sozialministerium informiert dazu in einer Kampagne. „

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