Keine Ausnahmen von Dublin

Kroatien ließ zahlreiche Menschen 2015 und 2016 teilweise ungehindert über die Grenze und in andere EU-Länder weiterreisen.  Foto: Reuters

Kroatien ließ zahlreiche Menschen 2015 und 2016 teilweise ungehindert über die Grenze und in andere EU-Länder weiterreisen.  Foto: Reuters

Europäischer Gerichtshof gibt Österreich Recht: „Durchwinken“ von Flüchtlingen nicht zulässig.

luxemburg, wien. (VN-ram) Die EU-Asylregeln gelten auch in Extremsituationen, wie sie sich etwa während großer Fluchtbewegungen in den Jahren 2015 und 2016 ergeben haben. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Mittwoch entschieden. Abweichungen waren damals auch nicht für Kroatien zulässig, d

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