Kostengrenze für die Länder gekippt

wien Der Verfassungsgerichtshof hat die Wahlkampfkostengrenze für Landtags- und Gemeindewahlen aufgehoben. Das Sieben-Millionen-Euro-Limit gilt nur noch für Bundeswahlen sowie für Kärnten und Salzburg, die eigene Regelungen haben, wie der Politologe Hubert Sickinger am Freitag sagte. Wollen die ande

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