Urteil gegen Ex-SS-Mann ist rechtskräftig

karlsruhe. Der „Buchhalter von Auschwitz“, Oskar Gröning, trägt Schuld an den massenhaften Morden in dem NS-Vernichtungslager – das entschied der deutsche Bundesgerichtshof in letzter Instanz. Damit bestätigte er das Urteil wegen Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen. Gröning habe durch „allgemeine Di

Bitte melden Sie sich an, um den Artikel in voller Länge zu drucken.

Bitte geben Sie Ihren
Gutscheincode ein.

Der eingegebene Gutscheincode
ist nicht gültig.
Bitte versuchen Sie es erneut.
Per E-Mail teilen
Entdecken Sie die VN in Top Qualität und
testen Sie jetzt 30 Tage kostenlos.