Urteil gegen Ex-SS-Mann ist rechtskräftig
karlsruhe. Der „Buchhalter von Auschwitz“, Oskar Gröning, trägt Schuld an den massenhaften Morden in dem NS-Vernichtungslager – das entschied der deutsche Bundesgerichtshof in letzter Instanz. Damit bestätigte er das Urteil wegen Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen. Gröning habe durch „allgemeine Di