Strafnachlass für Strasser nicht gewährt

Keine bedingte Haftentlassung für Strasser.
Keine bedingte Haftentlassung für Strasser.

Wien. Ernst Strasser bekommt vorerst keinen Strafnachlass. Der Ex-Innenminister und ÖVP-Delegationsleiter im EU-Parlament war wegen Bestechlichkeit in der Lobbyisten-Affäre zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Nach Verbüßung der Hälfte beantragte er die bedingte Haftentlassung. Diese wurde laut „K

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