Strafnachlass für Strasser nicht gewährt

Wien. Ernst Strasser bekommt vorerst keinen Strafnachlass. Der Ex-Innenminister und ÖVP-Delegationsleiter im EU-Parlament war wegen Bestechlichkeit in der Lobbyisten-Affäre zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Nach Verbüßung der Hälfte beantragte er die bedingte Haftentlassung. Diese wurde laut „K