Signal zu Sozialhilfekürzungen

von Birgit Entner
EuGH: Deutschland darf EU-Bürgern in den ersten drei Monaten des Aufenthalts Sozialleistungen verweigern.
EuGH: Deutschland darf EU-Bürgern in den ersten drei Monaten des Aufenthalts Sozialleistungen verweigern.

Schutz der sozialen Systeme: EuGH-Urteil gibt Richtung vor, sagt Europarechtler.

Wien. (VN-ebi) Deutschland muss arbeitslosen EU-Ausländern während der ersten drei Monate ihres Aufenthalts keine Sozialleistungen nach Hartz IV bezahlen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden. Das Urteil verkündete er am Donnerstag. Revolutionär sei es nicht, sagt Europarechtler Pe

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