ELGA-Beschwerde ist abgeblitzt
Verfassungsgerichtshof gibt Beschwerde gegen Elektronische Gesundheitsakte ab.
Wien. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat die Behandlung einer Beschwerde gegen die Elektronische Gesundsheitsakte (ELGA) abgelehnt und dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung (VwGH) abgetreten. Eine inhaltliche Entscheidung über ELGA hat das Höchstgericht damit nicht getroffen.
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