Schuldsprüche in der Blaulichtfunk-Affäre

Drei Jahre Haft für Mensdorff-Pouilly, ein Jahr für Fischer. Urteile nicht rechtskräftig.
wien. Im Blaulichtfunkprozess sind am Montagabend die beiden Angeklagten zu unbedingten Haftstrafen verurteilt worden. Der Lobbyist und Jagdveranstalter Alfons Mensdorff-Pouilly wurde zu einer Haftstrafe von drei Jahren verurteilt, der Ex-Telekom-Festnetzvorstand Rudolf Fischer erhielt ein Jahr Haft