Kommentar

Arnulf Häfele
Arnulf Häfele

Zwischentöne

Der Verfassungsgerichtshof hat gesprochen. Kurz und bündig. Formalvorschriften der Wahlordnung seien strikt nach ihrem Wortlaut auszulegen. Das ist gut so. Aber nicht hinter jeder Wahlanfechtung steht ein Kriminalfall, wie sich zeigen wird. Im Falle Hohenems war es wohl eine übertriebene Bürgerfreun

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