Kontrollproblem beim Einsatz von Spitzeln

Staatsschutz: Beobachtung darf nicht ausufern, sagt Experte.

Wien. Ein Staatsschutzgesetz an sich sei ein Fortschritt, sagt der Strafrechtler Helmut Fuchs. Damit würde „klar getrennt“ zwischen Ermittlungen wegen des konkreten Verdachts einer Straftat (Strafprozessordnung), der Abwehr konkreter drohender Gefahren, etwa eines bevorstehenden Terroranschlages (Si

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