Höchstgericht wird für Bürger nun zugänglich

Wien. Streitparteien können sich mittels Gesetzesbeschwerde künftig direkt an den Verfassungsgerichtshof wenden. Das hat der Nationalrat gestern beschlossen. Mit der Neuregelung wird es Bürgern ab 1. Jänner 2015 sowohl im Zivil- als auch im Strafrecht möglich sein, sich gegen das erstinstanzliche Ur

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