OGH bestätigt Küssel-Urteil
Wien. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat gestern die erstinstanzliche Verurteilung von Gottfried Küssel wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung bestätigt. Die dagegen eingebrachte Nichtigkeitsbeschwerde wurde verworfen. Erfolg hatte Küssels Verteidiger Michael Dohr allerdings mit seiner Straf