OGH bestätigt Küssel-Urteil

Wien. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat gestern die ­erstinstanzliche Verurteilung von Gottfried Küssel wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung bestätigt. Die dagegen eingebrachte Nichtigkeitsbeschwerde wurde verworfen. Erfolg hatte Küssels Verteidiger Michael Dohr allerdings mit seiner Straf

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