EU-Fiskalpaket ist „korrekt“

Wien. Der Beschluss des EU-Fiskalpakts durch den österreichischen Nationalrat ist nicht verfassungswidrig. Der Verfassungsgerichtshof hat einen Oppositionsantrag gegen die Beschlussfassung mit einfacher Mehrheit abgewiesen. Auch einem Antrag des BZÖ auf Aufhebung der Kärntner Landtagswahl vom 3. Mär

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