Urteil in Grasser- Akten-Affaire

Wien. Der Schuldspruch gegen einen liechtensteinischen Anwalt von Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser wegen Urkundenunterdrückung wurde vom Staatsgerichtshof im Fürstentum wegen Begründungsmängeln aufgehoben. Nun muss das Obergericht erneut in der Causa entscheiden.

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