Urteil in Grasser- Akten-Affaire
Wien. Der Schuldspruch gegen einen liechtensteinischen Anwalt von Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser wegen Urkundenunterdrückung wurde vom Staatsgerichtshof im Fürstentum wegen Begründungsmängeln aufgehoben. Nun muss das Obergericht erneut in der Causa entscheiden.