Sexstraftäter kommt frei
Salzburg. Ein verurteilter Salzburger Sexualstraftäter, der seine Strafe nicht im Gefängnis, sondern mit einer Fußfessel abbüßt, muss nach einem Beschluss des Landesgerichts Salzburg lediglich zwei Drittel des unbedingten Teils seiner Freiheitsstrafe von sechs Monaten im elektronisch überwachten Hau