Meldepflicht beachten

Die Anmeldung kann auch postalisch per Meldezettelformular erfolgen. Shutterstock
Innerhalb von drei Tagen nach dem Bezug der Unterkunft muss man seinen
Haupt- oder Nebenwohnsitz im Gemeindeamt anmelden.
Recht Wer in einer Wohnung in Österreich Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Die Meldung kann persönlich oder postalisch mittels Meldezettelformular erfolgen und ist kostenlos. In Österreich werden die Daten in das Zentrale Melderegister eingetragen.