Rückstellung der Mietwohnung

Eine ordentliche Schlussreinigung ist unumgänglich. Foto: Shutterstock
Auszug. Die Wohnung ist nach Mietende grundsätzlich geräumt zu übergeben und zu reinigen.
Mieter haben die in ihrem Eigentum stehenden Gegenstände – dazu gehören auch Einbaumöbel oder Einrichtungsgegenstände, die dem Vormieter abgelöst wurden – aus der Wohnung zu entfernen. Zu einer Wohnungsrückstellung gehört auch die Rückgabe der Schlüssel. Die Schlüssel müssen dem Vermieter bzw. der H