Rückstellung der Mietwohnung

Eine ordentliche Schlussreinigung ist unumgänglich. Foto: Shutterstock

Eine ordentliche Schlussreinigung ist unumgänglich. Foto: Shutterstock

Auszug. Die Wohnung ist nach Mietende grundsätzlich geräumt zu übergeben und zu reinigen.

Mieter haben die in ihrem Eigentum stehenden Gegenstände – dazu gehören auch Einbaumöbel oder Einrichtungsgegenstände, die dem Vormieter abgelöst wurden – aus der Wohnung zu entfernen. Zu einer Wohnungsrückstellung gehört auch die Rückgabe der Schlüssel. Die Schlüssel müssen dem Vermieter bzw. der H

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