Regelungen zur Möbelmiete

Für Küchen sollten Vereinbarungen getroffen werden. Foto: Shutterstock
Einrichtung. Vermieter können für möblierte Wohnungen eine zusätzliche Inventarmiete verlangen.
Bei der Möbelmiete, auch Inventarmiete genannt, handelt es sich um eine zusätzliche Monatsmiete für die Einrichtungsgegenstände in einer Wohnung. Der Vermieter kann sie auch dann verlangen, wenn die Immobilie nur teilmöbliert ist. Die Möbelmiete muss gesondert vereinbart werden. Überlässt der Vermie