Telefon, TV- und Internet

Festnetz. In Österreich hat nur mehr jeder zweite Privathaushalt einen Festnetzanschluss. Das Recht auf einen Festnetzanschluss wurde 2011 aufgehoben und auf den Anspruch auf einen „Universaldienst“ geändert.

Besteht also keine Festnetzleitung, muss man sich mit einem mobilen Anschluss zufrieden geben, so die Bestimmungen der Telekom. Die Situation für Mieter ist – in Bezug auf einen Fernseh- und Internetanschluss – nicht eindeutig. Die Grundausstattung eines Mietobjekts muss lediglich den Mindestanforde

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