Kurzzeitmieten statt Hotel

Für Kurzzeitmieten gibt es eine Ausnahmeregelung. Foto: Shutterstock
Für Kurzzeitmieten gibt es eine Ausnahmeregelung. Foto: Shutterstock

Mietrecht. Für einen kurzen Zeitraum angemietete Zimmer oder Wohnungen unterliegen gesonderten Mietrechtsbestimmungen.

Im Sommer ist traditionell die Zeit der Praktika und für viele junge Leute ein „Wohnen auf Zeit“. Klassische Mieten können ausschließlich auf einen Zeitraum von drei Jahre befristet werden. Befristungen, die unter 3 Jahren dauern, sind automatisch ungültig und haben ein unbefristetes Mietverhältnis

Bitte melden Sie sich an, um den Artikel in voller Länge zu drucken.

Bitte geben Sie Ihren
Gutscheincode ein.

Der eingegebene Gutscheincode
ist nicht gültig.
Bitte versuchen Sie es erneut.
Per E-Mail teilen
Entdecken Sie die VN in Top Qualität und
testen Sie jetzt 30 Tage kostenlos.