Kein Nachmietertourismus

Besichtigungsplanung. Wenn die Wohnung durch Besichtigungen zum öffentlichen Raum wird, ist Handlungsbedarf gegeben.
Bei Mietern, die ihren Mietvertrag gekündigt haben, herrscht oft große Unsicherheit, was das Zutrittsrecht für Vermieter und Nachmiete-Interessenten betrifft. Einerseits muss man – laut Mietvertrag – dem Vermieter bei wichtigen Gründen jederzeit den Zutritt ermöglichen – andererseits will man nicht