Freispruch im Prozess wegen „Schuhattacke“

Bushido hatte schon öfter Ärger mit dem Gesetz. Diesmal lösten sich die Vorwürfe gegen den Rapper vor Gericht in nichts auf. Foto: epa
Bushido hatte schon öfter Ärger mit dem Gesetz. Diesmal lösten sich die Vorwürfe gegen den Rapper vor Gericht in nichts auf. Foto: epa

berlin. Rapper Bushido (35) ist vom Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung freigesprochen worden. Das entschied das Berliner Amtsgericht Tiergarten am Donnerstag. Dem 35-Jährigen war zur Last gelegt worden, einen Fan mit einem Schuh geschlagen zu haben. Von den Vorwürfen sei nichts übrig gebliebe

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