Steuerservice
Mag. Gerhard Fend
Wegzugsteuer

Rankweil Verlegt eine natürliche Person ihre steuerliche Ansässigkeit (Wohnsitz) aufgrund eines Wegzugs aus Österreich in einen anderen Staat, verliert Österreich das Besteuerungsrecht an den während der Ansässigkeit in Österreich entstandenen Wertsteigerungen des Vermögens. Um dies zu verhinde